|
Anforderungen an den Kreditnehmer
|
 Wer alleine oder zusammen mit einem STARTHILFE Partner folgende 6 Kriterien erfüllt, hat gute Chancen auf STARTHILFE:
 | Mindestens 18, höchstens 69 Jahre Für Kreditnehmer unter 23 Jahren empfehlen wir den Vertrag gemeinsam mit einem zweiten Kreditnehmer abzuschließen. Ist z.B. der Großvater Kreditantragsteller, muss beachtet werden, dass der Kredit mit Erreichen des 75. Lebensjahres zurückbezahlt wurde.
|  | Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen aus Lohn/Gehalt/Rente über 850 € (bzw. 1000 €) netto Wird der Kredit zu zweit beantragt, muss mindestens einer der Kreditnehmer mtl. 850 €, gemeinsam mind. 1.000 € Nettoeinkommen beziehen. Einnahmen, die angerechnet werden können: Gesetzliche Rente, Erträge aus nebenberuflicher Tätigkeit (Minijob), Mieteinnahmen (nicht aus Untermiete), Rentenzahlungen durch Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-/Behindertenrente. Nicht angerechnet werden: Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen, staatliche Zuschüsse/Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld I und II (Hartz-IV), Kindergeld, Wohnzuschuss, Waisenrente, Bafög), Auszahlungen vom Sparbuch, Taschengeld oder andere freiwillige Zuwendungen von Familienangehörigen, Alimente.
|  | Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer in der Probezeit, Hausfrauen, Arbeitslose, Zivil- und Wehrdienstleistende, Selbstständige, Freiberufler brauchen einen STARTHILFE Partner als zweiten Kreditnehmer.
|  | Wohnsitz in Deutschland Für die Kreditbearbeitung ist ein Wohnsitz in Deutschland notwendig. In der Selbstauskunft muss eine Festnetz- Telefonnummer angegeben werden. Alternativ wird auch die Handy-Nummer akzeptiert.
|  | Deutsche Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis.
|  | Kein negativer SCHUFA-Eintrag. Hat der Fahrschüler eine negative SCHUFA, ist ein Kredit grundsätzlich nicht möglich, auch nicht über einen anderen Kreditnehmer.
|
|
|